(26.09.2011, 21:15)Cliffde schrieb: @ Marcus
Es ist ja bekannt, daß z.B. ein Kugelkopf für PKW-Anhänger in der Ackerschiene nicht erlaubt ist, an einem fest am Rahmen verbundenen Teil schon. Auch wenn di Ackerschiene verdrehgesichert ist
Hallo Cliff,
da muss ich dir widersprechen.
Es besteht die Möglichkeit sich eine entsprechende Zulassung vom Hersteller ausstellen zu lassen.
Das wollte ich auch für meinen Trac,-nur die Auflagen waren mir zu Aufwendig.
MFG
Berni