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06.01.2013, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2013, 19:26 von
Hartmut.)
Hallo Leute,
mal ne Frage wegen den Verkehrslichtern (vorne) am Mb trac.
Darf man am trac nur die einen Lichter anhaben (oben, unten) oder beide miteinander? Wie sieht das der TÜV?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich beide anhaben darf.
Wäre nett von euch, wenn mir jemand eine genaue Antwort gibt.
MfG Julian
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doch wer MB trac kennt, fährt keinen Fendt.
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06.01.2013, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2013, 22:33 von
Hartmut.)
Die Scheinwerfer (zumindest das Abblendlicht) oben dürfen nur genutzt werden, wenn die unteren durch ein Anbaugerät verdeckt werden!
Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung).
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Gruss Hartmut
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Oke.
Danke für die schnelle Antwort.
MfG Julian
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Marcel,
(06.01.2013, 19:29)Hartmut schrieb: Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung).
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Anleitung dazu ist in der Wühlkiste im Arbeitsscheinwerfer-Thema zu finden...
Gruss Hartmut
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