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06.01.2012, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2012, 11:49 von
Hartmut.)
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen wo der 40 KMh Aufkleber bei der grossen Baureihe (1990) hingehört. Am rechten Kotflügel oberhalb dem Rücklicht oder an der Kabinenrückwand in der Mitte?
Gruss Bernd
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06.01.2012, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2012, 11:07 von
Christian 1600.)
Hallo
der 40Km/h Aufkleber gehört bei der großen Baureihe in die mitte der Kabinenrückwand.
Gruß
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06.01.2012, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2012, 11:50 von
Hartmut.)
Eine feste Position gibt es "original" bei dem Geschwindigkeitsaufkleber wohl leider nicht, da diese meist von den ausliefernden Händlern angebracht wurden.
Da konnte es sein, das Franz ihn an die Rückwand gebappt hat, und am nächsten Tag der Heinz ihn an den Kotflügel macht und beim dritten wurde garkeiner verklebt...
Im großen und ganzen saß er aber zu 95%, wenn einer verklebt wurde, an der Kabinenrückwand.
Gruss Hartmut
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sorry, Anfängerfrage:
ist ein solcher Aufkleber vorgeschrieben?
Wenn ja, was ist wenn dieser durch einen Heckaufbau (z.B. Gewicht ect..) verdeckt wird? Muss er dann woanders hin?
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Hallo, das ist Abhängig von der Erstzulassung - ist alles in der Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt. Grüsse Marcus
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09.01.2012, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2012, 17:44 von
MB-Trac-65/70.)
Unser 1000er hat 3 Aufkleber, einen an der Rückwand und je rechts und links vor den Türen.
All das steht auch so im Beiblatt, das 3 Aufkleber, rechts, links und hinten angebracht werden müssen.
____________________________________________
Grüße vom Niederrhein
Matthias
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09.01.2012, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2012, 19:48 von
Hartmut.)
Das war bei meinem 1989 gebautem 700er absolut genau so und steht ebenfalls im Beiblatt.
Gruss Achim
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(09.01.2012, 19:53)philipple schrieb: STVZO Bundesministerium der Justiz schrieb:Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Das sagt dann ja alles aus! Danke Phil!
Aber tracs mit 3 Aufklebern sieht man häufiger...
Vielleicht kann man diese ja einem und dem selben Auslieferungshändler damals zuordnen?
Gruss Hartmut
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