14.02.2008, 20:32
Hallo
Da es dein Privat-Eigentum ist, darfst du damit machen was du willst.
Im straßenverkehrsrechtlichen Sinne darfst du es nicht, sofern du öffentliche Straßen benutzt. Das Kfz-Gewerbe ist deshalb eines der wenigen, die weiterhin von einem Meister geführt werden müssen.
Wenn du also dem Händler erklärst, das Teil würde von einem qualifizierten Fachmann repariert, ist der Händler aus dem Schneider und wird dir das Teil verkaufen.
Allerdings gehe ich immer zum freien LKW-Ersatzteilhandel, die beschaffen von Bremsen über Kupplungen bis zum Motor alles.
Hier z.B. Trost oder Europart sind Deutschlandweit vertreten.
Zitat:von wegen "Sicherheitsrelevantes Bauteil...das darf man nicht öffnen..."Das ist richtig, allerdings ist dürfen und dürfen ein Unterschied.
Ich sag mal so: Wenn es so ist, wie es die erste Frima sagt, dann darf man auch keine Bremsbeläge ausbauen...
Da es dein Privat-Eigentum ist, darfst du damit machen was du willst.
Im straßenverkehrsrechtlichen Sinne darfst du es nicht, sofern du öffentliche Straßen benutzt. Das Kfz-Gewerbe ist deshalb eines der wenigen, die weiterhin von einem Meister geführt werden müssen.
Wenn du also dem Händler erklärst, das Teil würde von einem qualifizierten Fachmann repariert, ist der Händler aus dem Schneider und wird dir das Teil verkaufen.
Allerdings gehe ich immer zum freien LKW-Ersatzteilhandel, die beschaffen von Bremsen über Kupplungen bis zum Motor alles.
Hier z.B. Trost oder Europart sind Deutschlandweit vertreten.
und tschüss
Helmut