21.02.2011, 06:35
(20.02.2011, 16:01)Tracgärtner schrieb: Die ganze Sache ist meines Wissens aber nur möglich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, somit entfällt das ganze wenn man Privatmann ist.
Hallo, wozu muss ein Gewerbe angemeldet sein? Auch bei Land und Fortwirtschaft kann man abschreiben.
Holger, bei der Versteuerung nach Betriebsfläche (sog. 13a Betrieb) kann man nicht abschreiben aber theoretisch eine Umsatzsteueroptierung haben - muss man aber durchrechnen, ob sich das lohnt.
Steuern zahlen musst du auch bei der Abschreibung. Erst sparst du durch jährliche Reduzierung der Steuerlast, irgendwann ist das Teil auf 0,- € abgeschrieben und/oder du verkaufst es wieder. Die Differenz vom Verkaufspreis zum Buchwert ist Veräusserungsgewinn und ist als Einkommen wieder voll zu verteuern. Der Schuss kann, wenn man die Preisentwicklung vom mb-trac sieht, auch nach hinten losgehen - so in der Art 10.000,- abgesetzt, 15.000 beim Verkauf versteuern.
Warum schreibst du nicht einfach mal deine Betriebsverhältnisse, alles andere ist nur im Nebel stochern?
Grüsse Marcus